Bilder bzw. Grafik geklaut?

edited Oktober 2009 in Sonstiges
Vor längerer Zeit habe ich ein Signet (Logo) für die Stadt X erstellt (Vertraglich vereinbarter Verwendungszweck: Nur für die Website der Stadt). Soweit so gut :-).

Jetzt ist in Stadt X vor 1/2 Jahr ein Internet-Radio entstanden. Der Betreiber hat sich das Signet von der Stadt X kopiert und auf seiner Web-Site eingesetzt, außerdem auf Flyern, Bildschirmschoner und zu Promozwecken auf ein großes Banner gezogen.

Leider ist der Betreiber sehr Beratungsresistenz, so hat er erst nach schriftlicher Androhung rechtlicher Schritte das Sigenet von seiner Site genommen setzt aber weiterhin Flyer und Banner ein.

Mir war die Diskussion am Ende einfach zu blöd und ich habe Ihm eine Rechnung gestellt für das was gewesen ist und für den weiteren Einsatz des Signets. Jetzt erhebt er mit einem Anwalt Einspruch gegen diese Rechnung ...

Bin ich doof, liege ich so falsch? Habe ich hier als Urheber keine Rechte? Hätte ich keine Rechnung stellen dürfen?

Freue mich auf Rückmeldungen und Tipps.

Allen ein schönes Wochenende

Tom

Kommentare

  • edited Januar 1970

    Re: Bilder bzw. Grafik geklaut?

    Hallo Tomster,
    ne, Du bist nicht doof…
    Der Typ hat ganz klar, das Urheberrecht verletzt und zwar ziemlich dreist. Was sagt eigentlich die Stadt X dazu? Wenn Du sogar die Nutzung vertraglich eingeschränkt hast, bist Du auf der sicheren Seite. Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir einen RA für Medien und Urheberrecht besorgen und den Betreiber des Radios richtig bluten lassen.

    Gruß

    Gina
  • edited Januar 1970

    Re: Bilder bzw. Grafik geklaut?

    hallo - als urheber hast mehr rechte als du glaubst (bzw. weißt ;-) - gerade bei uns in Deutschland.

    Wenn die ürsprüngliche Vereinbarung darauf beruht, das Logo nur zu dem einen Zweck, nämlich auf der website der stadt nutzen zu dürfen, dann ist es auch nur dafür einzusetzen. (Leider wusste das der Radiobetreiber vermutlich nicht). Jede darüber hinaus gehende Nutzung erfordert eine sog. "Erweiterung der Nutzungsrechte", welche - idealerweise gegen Entgelt - auch nachträglich jederzeit vereinbart werden kann. (mit dem Auftraggeber, NIE mit Dritten)

    In deinem Falle müsste also zuerst einmal die Stadt eine Erweiterung der Nutzungsrechte (für Printmedien, Bannerwebung auf NICHT der Stadt zugehörigen Websites, etc.) von dir erwerben. Darin sollte/knnte/dürfte auch vereinbart sein, dass die Stadt als Auftraggeber des Logos das Recht besitzt, ein sog. einfaches Nutzungsrecht an Dritte weiterzugeben. Dies bedeutet, dass DRITTEN gegenüber das einfache Nutzungsrecht zur Veröffentlichung des Logos (für Flyer, Bannerwerbung etc.) erteilt wird. ERST DANN dürfen dritte wie der Radiosender-Betreiber das Logo in ihrem Sinne nutzen.

    Deine Rechnung an den Radiosender-Betreiber ist meiner Meinung nach fehl am Platz und da wirst Du letztendlich kein Geld sehen. Du kannst ihm aber eine Nachricht schreiben mit Hinweis auf die von der Stadt BESCHRÄNKTEN Nutzungsrechte und dass eine Veröffentlichung eine Verletzung der Urheberrechts darstellt und er sämtliche Veröffentlichungen zurückziehen bzw. künftig unterlassen soll. Ignoriert er das zeigst du ihn einfach bei der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Urheberrechte an und schilderst dort den Fall - dazu musst du nicht einmal einen Anwalt einschalten - kostet Dich also nix. Spätestens dann wir ihm SEIN Anwalt raten, die Fingerchen weg zu lassen.

    Gleichzeitig solltest du dich an die Stadt wenden, den Bedarf nach Erweiterung zur Nutzung des Logos ansprechen (Zusatzgeschäft für Dich) und versuchen, diese dazu zu bewegen, beispielsweise die zeitlich, räumlich und inhaltlich UNEINGESCHRÄNKTEN Nutzungsrechte gegen Summe X zu erwerben. Diese würden auch die einfachen Nutzungsrechte (für Dritte) enthalten. Der Stadt selbst wäre geholfen, dies zu tun, denn schließlich soll das Logo ja NUTZEN bringen, den Namen der Stadt, das Marketing und Ansehen fördern und nicht auf einer einzigen Website vor sich hin dümpeln.

    Nur der Vollständigkeit halber: all dies beinhaltet auch, dass dein Entwurf geschützt ist und zwar im vereinbarten Sinne genutzt, jedoch in KEINSTER WEISE von irgendjemandem (außer Dir) verändert werden darf. Insofern bist du auch da als Urheber gesetzlich geschützt... nur falls jemand meint, das Logo sähe in "rot" besser aus als in "blau". JEDWEDE Änderung ist Dritten untersagt bzw. im Vorfeld mit DIR und dem Auftraggeber (und gegen Bezahlung) abzustimmen.

    Ansonsten kann ich noch raten, mal beim AGD - der Allianz Deutscher Designer" reinzuschauen und evtl. über eine Mitgliedschaft nachdenken. Die AGD ist Europas "Größter" und gerade in urheberrechtlichen Fragen DIE Kompetenz in Deutschland. Bin selbst Mitglied seit nahezu 15 Jahren und habe solche Sachen betreffend auch schon einiges mitgemacht und erfahren. Die webadresse findest du bestimmt über Google - ich will mir an dieser Stelle im Forum nicht mit Werbe-Verlinkungen Kritik einhandeln - es sei denn die wachsame Redaktion liese dies zu...?

    Einen kollegialen Gruß aus Baden-Baden und viel Erfolg bei der "Akquise" - Mike Göhringer
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