Geldgeber für Ausstellung erhebt Anspruch auf Bilder

edited Januar 2009 in Sonstiges
Hallo.

Im Zuge eines sozialen Projektes sollen Bilder von mir im öffentlichen Raum ausgestellt werden. Gefördert bzw. finanziert durch einen Fond der dazu dient Stadtteile "attraktiver" zu machen.
Der Geldgeber ist der Ansicht die Ausstellungswerke gehen nach der Ausstellung in seinen Besitz über. Ein Nutzungsvertrag dafür ist nicht geschlossen.

Jetzt möchte ich Fragen - vielleicht hat jemand damit Erfahrung - ob das so rechtlich überhaupt funktioniert bzw. welchen Anspruch der Geldgeber auf die Werke hat, der dessen Material finanziert (Print, Kaschierung, etc.).

Eine andere Ausstellung die ich im vergangenen Jahr hatte wurde durch eine Stiftung finanziert. Die Frage was mit den Bildern nach der Ausstellung passiert kam gar nicht erst auf den Tisch, da die Stiftung keinerlei Ansprüche darauf erhob da sie junge Künstler fördert.

Vielleicht weiß jemand etwas das mir hilft?
Viele Grüße, Arne.

Kommentare

  • edited Januar 1970

    Re: Geldgeber für Ausstellung erhebt Anspruch auf Bilder

    Hallo Arne,

    ich bin der Autor der Kamera-und-Recht-Serie im Heft, und ich finde, du stellst hier eine interessante Frage!

    Zunächst: Nicht die Prints übergeben! Es ist viel einfacher, ein Verlangen deines Geldgebers (zunächst) abzulehnen, als später die Prints von ihm wieder herauszuverlangen!

    Mir ist nicht noch ganz klar, welchen Anspruch dein Geldgeber nun genau geltend macht. Geht es ihm um sämtliche Ausstellungsstücke, also »nur« um die einzelnen Prints? Oder erhebt er sogar Anspruch auf die dahinterstehenden Werke, glaubt also, diese selbst vervielfältigen und verwerten zu können?

    Ob dein Geldgeber ein Anspruch auf die Prints oder sogar Nutzungsrechte an den Werken erhalten hat, hängt davon ab, worauf ihr euch geeinigt habt.

    Ihr könnt euch tatsächlich auf eine Regelung geeinigt haben, nach der der Geldgeber das Material zahlt und im Gegenzug die Ausstellungsstücke erhält. Deinem Posting hier entnehme ich aber eher etwas anderes: Dein Geldgeber hat die Kosten der Ausstellung übernommen und hat etwa im Gegenzug das Recht erhalten, als Sponsor genannt zu werden. Vielleicht habt ihr euch (soziales Projekt und so weiter) auf überhaupt keine Gegenleistung für den Geldgeber geeignet. Dann wäre es wohl als eine Art Schenkung zu verstehen.

    Wahrscheinlich wirst du nun sagen, so genau sei das alles nicht besprochen worden, und jedenfalls gibt es keine schriftliche Vereinbarung. Das ist gut für dich, denn wenn dein Geldgeber hier Anspruch auf etwas erhebt, muss er beweisen, diesen Anspruch zu haben. Und ohne eine schriftliche Regelung wird es schwierig, Beweismittel aufzuführen. Vielleicht gibt es Zeugen, die bei eurer Vereinbarung dabei waren? Ansonsten dürfte dein Geldgeber hier schlechte Karten haben.

    Auch müsste man auf das Verhältnis der Leistungen schauen. Sicherlich verkaufst du einen Print für ein Vielfaches der Materialkosten. Entspricht die von deinem Geldgeber erhaltene Summe allenfalls oder noch nicht einmal den Materialkosten? Oder hat dein Geldgeber einen klar höheren Betrag geleistet, der sich eher als marktüblicher Kaufpreis deuten ließe?

    Dies als spontane Idee, ohne deinen Fall wirklich zu kennen. Aber es sollte bereits helfen. Falls du in der Sache noch Fragen hast oder möchtest, dass ich ein Schreiben formuliere, erreichst du mich hier: http://www.osborneclarke.de/anwaelte/10536.asp

    Viele Grüße,
    Marc
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