Artikel in 04/2104 Recht am eigenen Bild
Ich bin schockiert über den Bericht auf Seite 10ff. Ein Rechtsanwalt schreibt über ein Urteil des BGH zum Recht am eigenen Bild.
Auffallend ist in dem Artikel die völlig falsche Darstellung des Rechts am eigenen Bild. In dem Artikel wird das so beschrieben, dass der Abgebildete der Aufnahme des Bildes zustimmen muss bzw. das Recht am eigenen Bild die Zustimmung zur Aufnahme verlangt. Diese Darstellung entspricht nicht der Gesetzlage, das Recht am eigenen Bild betriff die Veröffentlichung solcher Aufnahmen welche die Zustimmung des abgebildeten erfordern. Die Aufnahme als solche z.B. im öffentlichen Raum bedarf keiner Zustimmung und ist erlaubt.
Wie kann ein Rechtsanwalt so eine verdrehte Darstellung veröffentlichen? Ich fass es nicht
Wolfgang
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lg
Serhat