Verkauf von Fotos und das Finanzamt
Hallo allerseits,
ich mache im August eine Fotoausstellung und würde wenn sich die Möglichkeit ergibt auch das ein oder andere Foto verkaufen. Die Fotografie betreibe ich nur als Hobby und mache hauptsächlich Landschafts- und Architekturaufnahmen (also künstlerische Fotografie und keine Hochzeiten usw.).
Mir ist noch nicht ganz klar, ob ich das anmelden muss und wenn ja, was und wo?
Ein Bekannter der ebenfalls Ausstellungen macht und ab und zu Fotos verkauft mußte beim Finanzamt eine Nebentätigkeit mit Kleinunternehmerregelung anmelden. Ein Steuerberater den ich gefragt hatte meinte, ich solle alle Rechnungen aufheben und wenn sich das Finanzamt meldet nachweisen, dass ich damit keine Gewinne mache und das Liebhaberei ist.
Bin momentan etwas ratlos was ich machen soll!
Gruß
Christoph
ich mache im August eine Fotoausstellung und würde wenn sich die Möglichkeit ergibt auch das ein oder andere Foto verkaufen. Die Fotografie betreibe ich nur als Hobby und mache hauptsächlich Landschafts- und Architekturaufnahmen (also künstlerische Fotografie und keine Hochzeiten usw.).
Mir ist noch nicht ganz klar, ob ich das anmelden muss und wenn ja, was und wo?
Ein Bekannter der ebenfalls Ausstellungen macht und ab und zu Fotos verkauft mußte beim Finanzamt eine Nebentätigkeit mit Kleinunternehmerregelung anmelden. Ein Steuerberater den ich gefragt hatte meinte, ich solle alle Rechnungen aufheben und wenn sich das Finanzamt meldet nachweisen, dass ich damit keine Gewinne mache und das Liebhaberei ist.
Bin momentan etwas ratlos was ich machen soll!
Gruß
Christoph
Anmelden oder Registrieren, um zu kommentieren.
Kommentare
Re: Verkauf von Fotos und das Finanzamt
Hallo Christoph,ich denke, der Steuerberater sieht die Sache ganz richtig. So lange Du für das Fotografieren mehr Geld ausgibst als Du damit einnimmst, sollten keine Steuern anfallen. Aber rechtlich gesehen, ist dies dennoch eine Spekulation. Sichere Auskunft kann Dir nur ein Steuerberater, den Du um rechtssichere Auskunft fragst - was Geld kostet - geben. Oder das Finanzamt selbst.
Würdest Du ein kleines Gewerbe anmelden und innerhalb der nächsten fünf Jahre keinen Gewinn insgesamt erzielen, würde das Finanzamt meckern und sagen, Du hättest gar kein Gewerbe, sondern Deine Fotografie wäre nur Liebhaberei...
Und künsterlische Fotografie (die Abrenzung zur gewerblichen Fotografie ist aus Sicht des Finanzamtes allerdings diffizil und schwierig) ist sowieso kein Gewerbe.
Warum schreibst Du Deinem Finanzamt nicht, was Du hier geschrieben hast und fragst nach einer rechtsverbindlichen Auskunft? Damit wärest Du auf der sicheren Seite.
Gruß
wilczek